Herzliche Grüße aus Lenzkirch, wir sind für Sie da!

Katja May – Dipl.-Sachverständige / Immobilienbewertung, Gutachten

Verkehrswertgutachten

Jede Immobilie ist einzigartig. Egal ob Einfamilienhaus, Reihenhaus oder Bauernhaus.

Als Diplom Sachverständige (DIA an der Universität Freiburg) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten erstelle ich Ihnen eine Bewertung oder ein Gutachten über den Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch.

Wir erstellen Verkehrwertgutachten zu folgenden Immobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Bauernhäuser mit und ohne Landwirtschaft
  • Denkmalgeschützte Bauernhäuser und Anwesen
  • Doppel- und Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen (eigengenutzt oder vermietet)
  • Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Bürogebäude
  • Gewerbeobjekte
  • unbebaute Grundstücke



Ebenfalls erstelle ich Ihnen ein Gutachten zur Bewertung von Rechten und Belastungen

  • Erbaurecht
  • Nießbrauch
  • Wohnungsrecht



Ich berate Sie fachkundig über den Wert Ihrer Immobilie. Die Wertermittlungen werden angewandt für:

  • Beratung und Entscheidung bei Einkauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Vermietung ( z.B. Mieterhöhungsverlangen)
  • Erbauseinandersetzungen
  • Vermögensausgleich bei Trennungen/Scheidung
  • Persönliche Vermögensverhältnisse

 

Definition des Verkehrswerts nach Baugesetzbuch § 194
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Auswahl des Wertermittlungsverfahrens
Nach § 8 ImmoWertV sind zur Wertermittlung das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Vergleichswertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.
Die Verfahren sind nach der Art des Wertermittlungsobjekts unter Berücksichtigung der im im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehende Gepflogenheiten und der sonstigen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der zur Verfügung stehende Daten zu wählen.
Der Verkehrswert ist aus dem Ergebnis des oder der herangezogenen Verfahren unter Würdigung seines oder ihrer Aussagekraft zu ermitteln.
Zur Bewertung von von Ein-bis Zweifamilienhäuser wird in der Regel das Sach- oder Ertragswertverfahren herangezogen.

Nutzen Sie meine langjährige Markterfahrung und die Qualifizierung um den Wert Ihrer Immobilie zu erfahren. Ihre Immobilie sollte es Ihnen wert sein.

Ihre Katja May