Katja May – Dipl.-Sachverständige / Immobilienbewertung, Gutachten
Verkehrswertgutachten
Jede Immobilie ist einzigartig. Egal ob
Einfamilienhaus, Reihenhaus oder Bauernhaus.
Als Diplom Sachverständige (DIA an der
Universität Freiburg) für die Bewertung von
bebauten und unbebauten Grundstücken, für
Mieten und Pachten erstelle ich Ihnen eine Bewertung
oder ein Gutachten über den Verkehrswert nach
§ 194 Baugesetzbuch.
Wir erstellen Verkehrwertgutachten zu folgenden
Immobilien
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Bauernhäuser mit und ohne Landwirtschaft
- Denkmalgeschützte Bauernhäuser und Anwesen
- Doppel- und Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen (eigengenutzt oder vermietet)
- Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Bürogebäude
- Gewerbeobjekte
- unbebaute Grundstücke
Ebenfalls erstelle ich Ihnen ein Gutachten zur Bewertung von Rechten und Belastungen
- Erbaurecht
- Nießbrauch
- Wohnungsrecht
Ich berate Sie fachkundig über den Wert Ihrer Immobilie. Die Wertermittlungen werden angewandt für:
- Beratung und Entscheidung bei Einkauf oder Verkauf einer Immobilie
- Vermietung ( z.B. Mieterhöhungsverlangen)
- Erbauseinandersetzungen
- Vermögensausgleich bei Trennungen/Scheidung
- Persönliche Vermögensverhältnisse
Definition des Verkehrswerts nach Baugesetzbuch
§ 194
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der
zum Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht,
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den
rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen
Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der
Lage des Grundstücks oder des sonstigen
Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf
ungewöhnliche oder persönliche
Verhältnisse zu erzielen wäre.
Auswahl des Wertermittlungsverfahrens
Nach § 8 ImmoWertV sind zur Wertermittlung das
Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, das
Sachwertverfahren und das Vergleichswertverfahren oder
mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.
Die Verfahren sind nach der Art des
Wertermittlungsobjekts unter Berücksichtigung der
im im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
bestehende Gepflogenheiten und der sonstigen
Umstände des Einzelfalls, insbesondere der zur
Verfügung stehende Daten zu wählen.
Der Verkehrswert ist aus dem Ergebnis des oder der
herangezogenen Verfahren unter Würdigung seines
oder ihrer Aussagekraft zu ermitteln.
Zur Bewertung von von Ein-bis Zweifamilienhäuser
wird in der Regel das Sach- oder Ertragswertverfahren
herangezogen.
Nutzen Sie meine langjährige Markterfahrung und
die Qualifizierung um den Wert Ihrer Immobilie zu
erfahren. Ihre Immobilie sollte es Ihnen wert sein.
Ihre Katja May